Das Sachverständigenbüro ist ebenfalls sehr breit gefächert und umfasst fast alle Bereiche rund um einen Bau.
Für eine maßgeschneiderte Entscheidungshilfe berät Zentner & Partner aus München bundesweit Interessenten hinsichtlich Wert und Zustand von Immobilien und Grundstücken.
Um den Zustand der Mietsache bei Auszug festzuhalten, erstellt Ihnen Zentner & Partner ein Wohnungsabnahmeprotokoll. Dadurch lässt sich gegebenenfalls beweisen, ob sich zum Beispiel der Boden, die Wand oder der Heizkörper in ordnungsgemäßen Zustand befunden hat. Selbstverständlich wird der Mietvertrag zur Beurteilungsgrundlage.
Bei der Errichtung von Bauwerken kann immer dann ein Problem entstehen, egal ob die Immobilie
Als Bauherr ist es ratsam einen neutralen Vertreter auf der Baustelle zu haben, der möglichen Baupfusch überwacht und aufdeckt. Wird bereits beim Bau nicht nach Vorschrift gearbeitet, sind diese Mängel später nicht mehr sichtbar. Daher ist es wichtig, schon während der Bauphase den Bau zu kontrollieren.
Über die einzelnen Begehungen werden Protokolle mit Fotos gefertigt. So kann der Auftraggeber gegenüber seinem Auftragnehmer / Verkäufer die Mängel aufzeigen. Somit wird eine rechtzeitige Korrektur ermöglicht.
Wird ein neu errichtetes Bauwerk dem Eigentümer übergeben beziehungsweise ist eine größere Sanierungsmaßnahme fertiggestellt, so ist es wichtig, dass eine förmliche, Bauabnahme stattfindet.
Bei der Abnahme und Übergabe wird festgestellt, ob der Vertragspartner seine Leistung vollständig erbracht hat gemäß
Bei der Fertigstellung eines Bauwerks oder großräumigen Sanierungsmaßnahmen findet eine förmliche Bauabnahme statt. Der Unternehmer muss vor Abnahme beweisen, dass korrekt gearbeitet wurde.
Achtung – ein Bezug oder die Nutzung (auch teilweise) kann als Abnahme gewertet werden!
Der Architekt koordiniert Fachingenieure und Berater, überwacht die Bauausführung und rechnet mit den Firmen ab.
Zu den Leistungen eines Architekten zählt auch die Überprüfung der Wohnfläche / Wohnflächenberechnung von Wohnungen und Gebäuden.
Eine Mediation ist eine Verhandlung zwischen zwei Parteien im Beisein eines unparteiischen Dritten. Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren. Am Ende dieses Verfahrens wird eine Lösung gefunden, mit der beide Parteien einverstanden sind.
Nachteil: Die Mediation ist oftmals ergebnislos.
Basis eines Schiedsgutachtenverfahren ist ein vorliegender Vertrag. Es kann erstellt werden, wenn zwei oder mehrere Parteien im Konflikt stehen. Hier wird einvernehmlich ein Sachverständiger ausgewählt, der den Sachverhalt klärt.
Vorteil: Der Vorteil dieser Vorgehensweise, im Gegensatz zu dem klassischen Rechtsweg ist, die schnelle, kostengünstige (keine Anwalts-, Gerichtskosten) und endgültige Klärung von Meinungsverschiedenheiten.
Zentner & Partner
Ohlmüllerstr. 9
81541 München
Telefon: 0 89 / 625 007 44
Telefax: 0 89 / 66 19 08
E-Mail: info@zentner-partner.de
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Rechtsform: Partnerschaft
Inhaber: Franz Zentner
Registerart: Partnerschaftsregister
Register / Ort: Amtsgericht München
Registernummer: PR 167
Kammer: Bayerische Architektenkammer, Handwerkskammer für München und Oberbayern
Gesetzliche Berufsbezeichnung: Architekt, ö.b.u.v. Sachverständiger / Deutschland
Berufsrechtlichen Regelungen: Berufsordnung der Bayerischen Architektenkammer Sachverständigenordnung (SVO) der Handwerkskammer für München und Oberbayern
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