Lohnsteuerhilfe für die Steuererklärung in Zwickau: Ilka Freitag
Einladung zum Beratungsgespräch
Der Lohnsteuerhilfeverein Beratungs-Ring e.V. lädt seine Mitglieder jährlich zu einem etwa einstündigen Beratungsgespräch ein, um gemeinsam eine optimale Steuerlösung zu finden. Regelmäßige Besuchstermine in den Räumen des Lohnsteuerhilfevereins zur Vorbereitung der Abgabe der Steuererklärung sind erwünscht. Dazu lässt sich im Vorfeld ein Beratungstermin vereinbaren, damit keine unnötige Wartezeit anfällt. Hausbesuche im näheren Umkreis können auf Wunsch mit Mitgliedern verabredet werden, die aus Krankheitsgründen oder aus Altersgründen die Beratungsstelle der Lohnsteuerhilfe nicht persönlich aufsuchen können. Arbeitnehmer, Beamte und Rentner nutzen gerne das Angebot der Lohnsteuerhilfe in der Region Zwickau, um ihre Steuerklärung zu optimieren und das Steuerjahr gut zu überstehen. Ilka Freitag engagiert sich mit dem Hintergrund ihrer profunden Berufserfahrung in vollem Umfang auf die steuerlichen Anforderungen der Mitglieder der Lohnsteuerhilfe in der Region Zwickau.
Steuerlich gut aufgehoben
Generell erledigt der Lohnsteuerhilfeverein in der Region Zwickau alles für die Steuererklärung, ähnlich wie der Steuerberater, jedoch nur für den Personenkreis der Arbeitnehmer, Beamte und Rentner. Der Lohnsteuerhilfeverein kann für seine Mitglieder den gesamten Schriftverkehr mit dem Finanzamt abnehmen inklusive Einspruchs- und Klageverfahren. Bei der Wahl der Steuerklasse beim Antrag auf die Lohnsteuerermäßigung, beim Kindergeld, bei steuerlichen Riester-Zulagen oder bei Freistellungsaufträgen ist die Expertise der Lohnsteuerhilfe in der Region Zwickau gefragt. Die Mitgliedschaft bei der Lohnsteuerhilfe in der Region Zwickau ist einfach: Man zahlt einen geringen jährlichen Mitgliedsbeitrag und einen sozial gestaffelten Jahresbeitrag. Überblick zum Leistungsspektrum der Lohnsteuerhilfe in der Region Zwickau:
- Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer und Rentner
- Einkommensteuererklärung bei Unterhaltsleistungen
- Einkommensteuererklärung bei Kapitalvermögen bis 13.000 / 26.000 €
- Einkommensteuererklärung für Aufwandsentschädigungen / aus Ehrenämtern bis 2.100 € p.a. und bei Übungsleiterbetätigung
- Einkommensteuererklärung aus nebenberuflichen Tätigkeiten
- Antrag auf Eintrag eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte
- Stellen des Kindergeldantrags
- Information zur Riester-Rente
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