KFZ-Sachverständiger in Berlin: Frank Baer
KFZ-Haftpflichtschaden nach einem Verkehrsunfall in Berlin
Als seit 1995 in der Region Berlin / Brandenburg tätiger unabhängiger KFZ-Sachverständiger weist KFZ-Meister Frank Baer darauf hin, dass es dem Geschädigten generell frei steht, einen KFZ-Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen. Dabei geht es um die Beweissicherung des KFZ-Schadens und die Fixierung von Schadenumfang und Schadenhöhe. Die Kosten des Gutachtens nach dem Verkehrsunfall in der Region Berlin / Brandenburg werden mit der Versicherung abgerechnet. Liegt ein Bagatellschaden mit einer Schadenhöhe bis 750 Euro vor, erstellt Frank Baer als KFZ-Sachverständiger in der Region Berlin / Brandenburg einen Kostenvoranschlag als Schadensnachweis. Die Beweissicherung des KFZ-Sachverständigen ermöglicht dem Geschädigten die vollständige Erstattung seiner Ansprüche. Der Schaden wird in vollem Umfang erkannt und kann damit restlos beseitigt werden. Gleichzeitig schützt das Gutachten des KFZ-Sachverständigen in der Region Berlin / Brandenburg im Nachhinein vor Stress über den Schadenumfang und vor Ärger wegen der Reparatur. Die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeugs wird aus dem Ergebnis des Gutachtens abgeleitet: Daraus ergibt sich die Mietzeit für das Ersatzfahrzeug oder die Entschädigung für den Nutzungsausfall.
Wirksamkeit des KFZ-Gutachtens
Gegebenenfalls bestehende Wertminderungsansprüche können nur durch ein Gutachten des KFZ-Sachverständigen in der Region Berlin / Brandenburg ermittelt und gestellt werden. In Form der fiktiven Abrechnung mit der Versicherung lassen sich die Reparaturkosten auf Basis des Gutachtens abrechnen bzw. auszahlen. Entscheidet sich der Geschädigte in der Region Berlin / Brandenburg für die Reparatur in einer KFZ-Werkstatt, besitzt er die Entscheidung über die Auswahl der Werkstatt. Während der Reparatur in der KFZ-Werkstatt kann sich der Unfallgeschädigte für eine Nutzungsausfallentschädigung entscheiden, die aufgrund der Eingruppierung des Fahrzeugs nach der Typenklasse im Gutachten vorgenommen wurde. Im Gutachten des KFZ-Sachverständigen in der Region Berlin / Brandenburg werden der Wiederbeschaffungswert und der Restwert ermittelt. Bei einer Reparatur mit Werkstattrechnung können die Kosten den Wiederbeschaffungswert maximal um 30 Prozent überschreiten. Weitere Voraussetzung ist dann, dass das Fahrzeug mindestens noch sechs Monate genutzt wird. Mit Einsatz des KFZ-Sachverständigen in der Region Berlin / Brandenburg lässt sich das Schadensmanagement der Versicherung ausblenden. Die Kosten für einen KFZ-Sachverständigen sowie einen Rechtsanwalt, um seine Ansprüche durchzusetzen, trägt die gegnerische Versicherung zusätzlich zur Schadenregulierung. Wird das Unfallfahrzeug später verkauft, kann der Verkäufer durch das Gutachten des KFZ-Sachverständigen in der Region Berlin / Brandenburg den Schadenumfang belegen.
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