Augustin: Bestattungen in Bielefeld

Entlastung für Angehörige

Der Verlust eines geliebten Menschen stellt wie kaum ein anderes Ereignis im Leben eine schwere Phase dar. Der Schmerz ist enorm und Betroffene wissen oftmals nicht, wie sie die vielen Entscheidungen, die auf sie hereinbrechen, treffen sollen. Bestattungen Augustin in Bielefeld weiß um die besondere Situation im Trauerfall und entlastet die Hinterbliebenen, indem organisatorische Pflichten übernommen werden. Gegründet wurde Bestattungen Augustin in Bielefeld bereits 1925 und wird seitdem in dritter Generation von Detlef Augustin geführt. Er und sein Team legen großen Wert darauf, jederzeit als Ansprechpartner für die Angehörigen erreichbar zu sein.

 

Im Trauerfall gut begleitet

Ein Trauerfall in der Familie lässt die Hinterbliebenen an ihre Grenzen stoßen. Genau an diesem Punkt stellt Bestattungen Augustin in Bielefeld eine wertvolle Unterstützung dar. Bestattungen Augustin in Bielefeld übernimmt nach einem ausführlichen Beratungsgespräch sämtliche Aufgaben und Pflichten, die erforderlich sind. Das beginnt bei der Übernahme von Formalitäten wie die Beurkundung beim Standesamt, die Benachrichtigung von Rentenstelle, Krankenkasse und Versicherungen und endet mit der Begleitung der Trauerfeier. Selbstverständlich unterstützt Bestattungen Augustin in Bielefeld ebenso bei der Organisation der Bestattung. Hierzu gehört die Einbettung und die Überführung des Verstorbenen zum Bestattungsort, die Auswahl und Umsetzung der gewünschten Bestattungsform sowie der Dekoration. Darüber hinaus begleitet Bestattungen Augustin in Bielefeld die Erstellung des Textes für die Trauerbriefe und Anzeigen. Mit dem Wissen um die Schwere der Entscheidungen, vor denen Hinterbliebenen im Trauerfall stehen, bietet Bestattungen Augustin in Bielefeld die Bestattungsvorsorge an. Sie sorgt dafür, dass für die Zukunft alles Notwendige geregelt wird. Ob Bestattungsart oder Trauerfeier: Bestattungen Augustin in Bielefeld kümmert sich darum, dass alles nach den Wünschen und Bedürfnissen des Verstorbenen bzw. der Hinterbliebenen geregelt wird.

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