Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alle zwischen der Fahrzeugaufbereitung "Smart-Repair-Center-Siegburg" (im folgenden Anbieter genannt) und den Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) abgeschlossenen Verträgen liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) zugrunde:
§ 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGB's.Zu diesen zählen Fahrzeugreinigung, Fahrzeugpflege, Ausbessern von Lackschäden, Brandlöchern, Innenraumschäden, etc. Lackrepair in Airbrushverfahren sind nicht zu vergleichen mit einer konventionellen Lackierung!
§ 2 Terminvereinbarungen:
Terminvereinbarungen werden generell in gegenseitigem Einverständnis beider Geschäftsparteien getroffen. Der Auftraggeber hat unmittelbar vor Beginn der Fahrzeugaufbereitung eine schriftliche Auftragsbestätigung zu unterzeichnen.
§ 3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen:
3.1. Die Gültigkeit von Terminvereinbarungen bestehen bis zum vereinbarten Termin, sofern nicht mindestens zwei Werktage vorher von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.
3.2. Bei höheren Gewalten und behördlichen Anordnungen kann eine Terminvereinbarung kurzfristig als nichtig erklärt werden.
§ 4 Reklamationen:
4.1. Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges überprüft. Reklamationen können ausschließlich nur nach erbrachter Arbeit geltend gemacht werden. Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.
4.2. Bei sogenannten Beilackierungen wird der Kunde vor Auftragserteilung auf die Sichtbarkeit, oder evtl. Farbunterschied hingewiesen. Dies ist farbtechnisch unvermeidbar. Es besteht kein Nachbesserungsanspruch.
4.3. Reklamationen die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen, bzw. verursacht sein könnten, müssen unverzüglich fotografisch dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation nicht möglich.
§ 5 Preise / Pauschalpreise:
5.1. Die Preise richten sich im allgemeinen nach dem Zustand des Fahrzeuges vor Beginn der Reinigung/Pflege. Preisangaben auf Informationsunterlagen, am Telefon, sowie der Webseite des Anbieters dienen lediglich der Orientierung und sind unverbindlich.
5.2. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt, bzw. festgestellt werden, so ist der Kunde unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.
5.3. Die endgültigen Preise der Reinigung bzw. Aufbereitung werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf dem Auftragsformular vermerkt. Der Auftraggeber akzeptiert diese Preise mit der Unterschrift auf der Auftragsbestätigung.
5.4. Aufbereitungsangebote oder Reparaturangebote durch den Anbieter behalten eine Gültigkeit von 2 Monaten. Ausgenommen davon sind die angebotenen Material- und Ersatzteilpreise.
§ 6 Fahrzeugüberführung:
Der Anbieter bietet die Fahrzeugüberführung (Abholung und Zustellung) als Dienstleistung dem Auftraggeber an. Der Preis für die Überführung richtet sich nach der Entfernung und ist nicht in der Aufbereitung, Reinigung, etc. enthalten und wird vor der Auftragsannahme mit dem Auftraggeber abgesprochen. Die Abholung und Zustellung erfolgt ausschließlich nur von Mitarbeitern des Anbieters.
6.1. Das Fahrzeug des Auftraggebers ist während der Überführungsfahrt über die Betriebshaftpflichtversicherung des Anbieters versichert. Sie beginnt bei Abholung, für evtl. Fahrt zur Reinigung des Fahrzeuges in die Waschanlage und endet mit der Übergabe.
§ 7 Haftung und Garantie
7.1. Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.
7.2. Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern, Ausbesserungslackierungen, etc., können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter oder seine Mitarbeiter geltend gemacht werden.
7.3. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann dazu führen, dass an sehr verschmutzten Stellen, Farbverblassungen und Abweichungen oder es zu Farbunterschieden kommen kann.
Der Auftraggeber muss hierüber vor Vertragsunterzeichnung, bzw. Auftragserteilung durch Auftragsbestätigung hingewiesen werden. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch seine Unterschrift auf dem Auftragsformular jegliche, diesbezügliche Haftung seitens des Anbieters ausgeschlossen. Der Anbieters übernimmt keine Garantie auf restlose Entfernung aller Flecken.
7.4. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Aufbereitung oder Reinigung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, sofern dies nicht vorzubeugen war, wird nicht übernommen.
7.5. Das Fahrzeug sollte bei Übergabe keine losen Teile aufweisen. Wertsachen oder andere Gegenstände müssen vorher entfernt werden. Es können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter, bei fehlenden oder nicht zum Fahrzeug gehörenden Teile/Wertsachen gemacht werden. Der Anbieter gibt die Möglichkeit einer Aufbewahrung unter Verschluss für Wertgegenstände in seinen Geschäftsräumen, dieses allerdings ohne Gewährleistung und ohne das Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
§ 8 Formalitäten und schriftliche Absicherung:
8.1.Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug, müssen der Auftraggeber und Anbieter oder einer seiner Mitarbeiter die Auftragsformulare, evtl. Reparaturkosten-Übernahmebestätigung für Versicherungsabwicklungen in zweifacher Ausführung unterzeichnen.
Diese dienen der rechtlichen Absicherung des Auftraggebers und Anbieters, sowie dessen Mitarbeiter.
8.2. Mit der Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt der Auftraggeber ihre Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterzeichung auch unsere AGB's und die ggf. auf der Auftragsbestätigung festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.
§ 9 Zahlungsbedingungen/Zahlungsvereinbarungen:
9.1. Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung bei Abholung des Fahrzeuges, oder per EC Kartenzahlung.
9.2. Zahlungsvereinbarungen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren, wie sie auf der Auftragsbestätigung und der Rechnung vermerkt sind.
§ 10 Sonstiges:
10.1. Erfüllungsort ist Siegburg
10.2. Gerichtsstand ist Siegburg
10.3. Für alle zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge gilt das deutsche Recht.
Smart-Repair-Center-Siegburg, Am Turm 42, 53721 Siegburg