Ich freue mich, dass Sie meine Webseite besuchen. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr über mich und meine Leistungen.
Seit Mitte des Jahres 2008 bin ich registrierter Rechtsdienstleister mit Befugnis gerichtlichen Forderungseinzug zu betreiben. Ich rechne die anfallenden Gebühren wie ein Rechtsanwalt ab, d.h. Ich arbeite nicht auf Erfolgsbasis, sondern halte mich an festgelegte Gebührensätze, die streitwertabhängig sind.
Mein Arbeitsbereich beginnt mit Erhalt der Zahlungsaufforderung, nach Ablauf einer 10-tägigen Frist wird ein gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Nach erfolgloser Vollstreckung und zahlungsunfähigem Schulder, rechne ich nach einem Jahr mit dem Auftraggeber ab. Natürlich können auch Ratenzahlungen vereinbart werden, fruchten auch diese nicht, folgt wieder eine Vollstreckung. Grundsätzlich schöpfe ich bei jedem Auftrag alle rechtlichen und menschlichen Maßnahmen aus, um die Forderung beizutreiben.
Bei einem Inkassoverfahren werden verschiedene Möglichkeiten ausgeschöpft, um einen Gläubiger das zustehende Geld zu beschaffen. Nach Mahnschreiben und klärenden Gesprächen wird das Inkasso eingeleitet. Es können Vollstreckungsmaßnahmen und Zahlungsüberwachung folgen.
Inkassobüros sind darauf spezialisiert, den Schuldner zum Ausgleich der Schulden zu bewegen, indem beispielsweise Verhandlungen geführt oder andere Maßnahmen getroffen werden.
Außergerichtliche und gerichtliche Forderungsbeitreibung werden durch individuelle Maßnahmen erfolgreich abgewickelt. Mittels spezieller Beitreibungsstrategien können Ausfallrisiken durch Schuldner minimiert werden.
Das Forderungsinkasso besteht aus dem aktiven Mahnwesen. Hierbei ist es besonders wichtig, dass so früh wie möglich gemahnt wird. Zusätzlich werden verschiedene Druckmittel, wie Kontopfändung, ausgeübt.
Um als Rechtsdienstleister tätig sein zu dürfen, muss man geordnete persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, sowie genügend Rechtskenntnisse erforderlich. Denn man ist neben der Mahn- und Beitreibungstätigkeit auch für die Durchsetzung fremder Rechte veantwortlich.
Die Bonität ist eine Kennzahl und zeigt wie zahlungsfähig ein Kunde ist. Nach einer unzureichenden Bonitätsprüfung gibt es verschiedene Möglichkeiten der Zahlung (wie zum Beispiel per Nachnahme oder Vorkasse). Meist wird eine Anfrage an die Schutzanstalt für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa, gestellt.
Die Kontopfändung ist eine Möglichkeit der Zwangsvollstreckung. Dabei ist das Konto des Schuldners für 14 Tage komplett gesperrt. Nach dieser Zeit ist das Geldinstitut verpflichtet, das Guthaben an den Gläubiger auszuzahlen. Der nächste Schritt wäre die Lohnpfändung, indem der Arbeitgeber informiert wird.
Da ein Großteil der Schuldner Lohn- und Gehaltsempfänger sind, ist die Lohnpfändung die häufigste Form der Forderungspfändung. Der Schuldner ist somit verpflichtet einen pfändbaren Lohnanteil an den Gläubiger abzugeben.
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Aufsichtsbehörde: Präsident des Landgerichtes Flensburg, Südergraben 22, 24937 Flensburg
Eingetragen im Rechtsdienstleistungsregister des Bundeslandes Schleswig-Holstein, geführt beim Oberlandesgericht Schleswig, Gottorfstraße 2, 24837 Schleswig, unter -3712 E a-17-.
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Ich unterhalte eine Berufshaftpflichtversicherung bei Victoria Versicherung AG, Regional Düsseldorf, Hans-Böckler-Straße 38, 40198 Düsseldorf, in Höhe von 2.000.000,00 € Jahreshöchstleistung.
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