Hauptaufgaben
Persönlicher Ansprechpartner
Aufgrund meiner langen Zeit als alleiniger Bearbeiter der Mandanten in den ersten Jahren meiner selbstständigen Tätigkeit hat sich gezeigt, dass die persönliche Beratung durch einen Sachbearbeiter unumgänglich ist. So kann der Bearbeiter durch Kenntnisse aller Umstände bei Problemen Parallelen herstellen oder auf Konflikte hinweisen.
Darum werden in meinem Büro die Mandanten - insbesondere die Unternehmen - in der Regel von einem Sachbearbeiter betreut. Bei Problemen wird dann innerhalb meines Büros der Fall oft gemeinschaftlich erörtert, um alle Rechtskenntnisse einzuschließen.
Unternehmensplanung
Ich biete eine komplette Unternehmensplanung an. Es wird nach individuellen Wünschen und aufgrund von Erfahrungswerten - persönlichen oder branchenspezifischen - für das nächste Jahr oder die nächsten drei bis fünf Jahre der Erfolg des Unternehmens geplant. Die Planung findet beim Unternehmen statt und dauert erfahrungsgemäß einen halben bis ganzen Tag. Während der Planungszeit überwache ich ständig die geplanten Werte mit den tatsächlichen Werten und erstelle Tabellen, die die Vergleiche darstellen. Bei erheblichen Differenzen erhalten Sie Mitteilung, in welchen Bereichen Abweichungen stattfinden und wie gegengesteuert werden kann.
Mit der Unternehmensplanung können aber auch Probleme wie "Ich habe einen hohen Gewinn und einen unverändert hohen negativen Bankbestand" oder "Nach Zahlung aller Kosten und Steuern sind die Einnahmen verbraucht" behandelt und analysiert werden. Es wird auf Wunsch auch auf mögliche Rechtsformwechsel hingewiesen.
Jahresabschlüsse & Steuererklärungen
Wegen der so genannten "Inhouse-Lösung" werden sämtliche Auswertungen in meinem Büro gemacht. Ich bin so also an kein Rechenzentrum angeschlossen und somit ungebunden. Auch die Steuererklärungen werden von mir nach amtlichen Vordrucken ausgedruckt.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen wird ständiger Kontakt gepflegt, um die Steuerbelastung zu optimieren. Der Jahresabschluss umfasst mindestens 15 Seiten und enthält unter anderem auch den Anlagespiegel. Auch hier hat die Erfahrung gezeigt, dass durch umfangreiche Erläuterungen und Anlagen beim Jahresabschluss unnötige Anfragen der Bearbeiter im Finanzamt entfallen und somit im Amt kaum Fragen aufgeworfen werden.
Der Jahresabschluss wird ausführlich besprochen. Dazu gehört auch die Bilanzanalyse - ggf. mit Vergleich von Branchenstatistiken. Außerdem enthält die Ausfertigung für den Mandanten sämtliche Berechnungen, aus denen hervorgeht, mit welchen Steuererstattungen oder Steuernachzahlungen zu rechnen ist, wenn das Finanzamt wie erklärt veranlagt. Es werden die nötigen Auswertungen für die Banken erstellt.
Finanzbuchhaltung &Grundbuchaufzeichnungen
Die vom Unternehmen übersandten Unterlagen werden bearbeitet, und es wird eine monatliche oder vierteljährliche betriebswirtschaftliche Auswertung erstellt. Diese betriebswirtschaftliche Auswertung enthält eine Saldenliste der Sachkonten, eine vorläufige Ergebnisübersicht im 3-Jahresvergleich, diverse Grafiken mit Vorjahresvergleichen und - bei Bedarf - eine Aufstellung der offenen Posten.
Bei Bearbeitung der Unterlagen werden die Belege auf Ordnungsmäßigkeit überprüft und ggf. wird auf Fehler hingewiesen. Auf Wunsch werden auch die Grundbuchaufzeichnungen vorgenommen. Außerdem wird neben der Finanzbuchhaltung die Anlagenbuchhaltung geführt, monatlich die steuerliche Abschreibung berechnet und in der betriebswirtschaftlichen Auswertung berücksichtigt.
Bezüglich der Zahlung der Umsatzsteuer können Schecks oder Überweisungsträger erstellt werden. Bei Bedarf wird die fristgerechte Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt erledigt, eventuell zusammen mit unterschriebenen Schecks, um die längstmögliche Frist auszuschöpfen.
Mit der Erstellung der betriebswirtschaftlichen Auswertung August bzw. dem dritten Quartal wird eine Hochrechnung für das Kalenderjahr gemacht. Daraufhin werden Gestaltungsmöglichkeiten, Anpassungsanträge etc. vorgeschlagen.
Ein Datenimport von Ausgangs- und Eingangsbüchern ist möglich.
Lohnbuchhaltung
Bei der Lohnbuchhaltung werden die Abrechnungen nach den gemachten Angaben innerhalb kürzester Zeit erstellt, da die gesamte Verarbeitung und Auswertung auch hierbei in meinen Büroräumen erfolgt. Es wird auf mögliche Gestaltungen, um Lohnnebenkosten zu sparen, hingewiesen und beziffert.
Von der Anmeldung über die Lohnabrechnungen, Meldungen an die Krankenkasse und an das Finanzamt, Führung des Lohnkontos bis zur Abmeldung werden alle Arbeiten vom zuständigen Sachbearbeiter erledigt.
Bezüglich des Zahlungsverkehrs besteht die Möglichkeit der Erstellung von Datenträgern, Überweisungsträgern oder Schecks. Es wird auch hier bei Bedarf der Schriftwechsel und die fristgerechte Einreichung der Meldungen an die Krankenkasse und an das Finanzamt erledigt, eventuell mit unterschriebenen Schecks.
Auch Baulöhne, Lohnpfändungen, Rückrechnungen etc. können ohne Probleme erstellt werden.
Sonstige anfallende Arbeiten
Ich bin grundsätzlich bereit an Verhandlungen mit Banken teilzunehmen oder Unterlagen zu prüfen.
Betriebsprüfungen sollten auch weiterhin - nach Änderung der Betriebsprüfungsordnung - möglichst im Büro des steuerlichen Beraters stattfinden. Aus diesem Grund versuche ich grundsätzlich durchzusetzen, dass Prüfungen in meinem Büro durchgeführt werden, da ich oder der zuständige Sachbearbeiter so bei Fragen und Problemen sofort zur Verfügung steht.
Bei einem Mandatsverhältnis erstelle ich - soweit möglich - sämtlichen Schriftwechsel mit dem Finanzamt und anderen Behörden oder Einrichtungen. Auch das Ausfüllen von Formularen und Bescheinigungen wird von mir erledigt.
Sollten Sie planen ein Unternehmen zu gründen, kann ich Sie bezüglich der Rechtsformwahl und Finanzierung beraten. Außerdem unterstütze ich Sie bei der Aufstellung von Umsatzschätzungen, Kostenstruktur und Kapitalbedarf.
Bezüglich der Unternehmensnachfolge zeige ich Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten und erkläre Ihnen die unterschiedlichsten steuerlichen Folgen.
Bei Bedarf helfe ich Ihnen bei der Wohneigentumsförderung. Ich erkläre Ihnen, welche steuerlichen Förderungen es gibt und was Sie zu beachten haben. Zusätzlich bin ich Ihnen beim Vergleich von Finanzierungsmöglichkeiten behilflich.
Außerdem kann ich Ihnen verschiedene Fördermaßnahmen nennen und bei der Beantragung beratend zur Seite stehen.